Schulfahrtbeihilfe

Der Antrag für die Schulfahrtbeihilfe ist jeweils bis 30. Juni des Kalenderjahres einzubringen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Schuljahr endet, für welches die Schulfahrtbeihilfe begehrt wird.

Weitere Auskünfte und die Anträge erhalten Sie auf dem Gemeindeamt.

https://www.bmf.gv.at

Zuständig