Rezeptgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Anspruchsberechtigte keine Rezeptgebühr bezahlen. Die Befreiung muss - mit Ausnahme der bereits gesetzlich geregelten Fälle - bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.

Die Anträge bzw. weitere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.

http://www.ooegkk.at

Zuständig