Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Anspruch auf Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge haben Personen für Kinder, für die Ihnen Familienbeihilfe gewährt wird. Der Anspruch auf Fahrtenbeihilfe besteht, wenn das Kind als Lehrling in einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis steht.

Weitere Auskünfte und die Anträge erhalten Sie beim Gemeindeamt

https://www.bmf.gv.at

Zuständig