Kanalanschlussgebühren

Die Berechnung der Kanalanschlussgebühr erfolgt von Außenkante zu Außenkante des Objektes. Das Ergebnis wird auf die volle Quadratmeterzahl abgerundet. Dach- und Kellergeschosse sowie ausgebaute Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohnräume gelten. Balkone, Terassen und Garagen sind miteinzubeziehen, wenn mehr als ein Handwaschbecken vorhanden ist. Waschküchen, Mansarden, Abstellräume, Wintergärten sind jedenfalls miteinzubeziehen. Für alle Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen die so ermittelte Bemessungsgrundlage mehr als 300 m² beträgt, werden lediglich 300 m² für die Gebührenbemessung herangezogen.

Zuständig